Infos zur Behandlung
Sie können mit oder ohne Privat Rezept zu mir kommen.
Sie erhalten eine Heilpraktikerrechnung von mir die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung für Heilpraktiker oder Beihilfe einreichen können.
Eine Behandlung durch den Heilpraktiker gehört nicht zu den Leistungen, auf die Sie als Versicherter einer Ersatzkasse Anspruch haben. Grundsätzlich müssen Sie die Kosten selbst tragen!
Für Privatversicherte bzw. privat Zusatzversicherte gilt: manche privaten Versicherungen erstattet Ihnen dann möglicherweise wieder einen Teil.
Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihrer Versicherung!
Leider versuche viele PKV sich seit Jahren immer wieder beständig aus Ihrer Leistungspflicht zu schleichen. Sie behaupten die Kosten für physiotherapeutische Leistungen seien nur bis zum Höchstsatz der Beihilfe oder der GOÄ ( Gebührenordnung der Ärzte) erstattungsfähig. Obwohl die PKV`s mit diesem Unterbreiten immer wieder vor den Intanzgerichten unterliegen wird dieses Konzept weiter betrieben. Durch dieses Vorgehen spart die PKV große Summen zu Lasten der Versicherten.
Ihre letzten Arztberichte und Befunde. Ihre Blutgruppe soweit bekannt.
Falls vorhanden Röntgenbilder, MRT, CT